Hüpfburgverleih                    Der Burgmann

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Hüpfburgen

und Spielgeräten

 

Vertragspartner

Der Vertrag besteht zwischen dem in der Auftragsbestätigung (AB) angegebenen Besteller bzw. dessen Vertreter(n) im folgenden Mieter und der Hüpfburgvermietung Olaf Hermann, im folgenden Vermieter genannt.

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung der m jeweiligen Angebot oder in der AB näher bezeichneten Geräte, mit Zubehör.

Bestimmungsgemäßer Einsatz

Die Geräte dürfen nur für den dafür vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden, was der Mieter garantiert. Änderungen an den Geräten, sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen, Anmeldungen o.ä. für den Betrieb der Geräte liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters.

Auf- / Abbau u. Transport

Die Hüpfburg lagert transportbereit mit Zubehör in einem PKW-Anhänger. Der Transport ist Sache des Mieters. Vom Vermieter geleistete Transporte werden in Rechnung gestellt. Nicht geeignet zur

Aufstellung von Hüpfburgen sind Schotterplätze oder sonstige Flächen mit starken Unebenheiten oder scharfkantigem Bodenbelag. Die Verankerung erfolgt in der Regel mittels Erdnägeln.

Bei Abholgeräten erfolgt der Transport sowie der Auf- und Abbau durch den Mieter gemäß den Vorgabendes Vermieters. Die Termine, Abhol-und Rückgabeadresse sowie die Uhrzeiten in der AB sind in jedem Fall verbindlich und strikt einzuhalten. Die Geräte müssen dem Vermieter zum vereinbarten Termin sauber, ordnungsgemäß verpackt und vollständig mit Zubehör zur Verfügung stehen. Mehraufwand durch unsachgemäße Rückgabe oder Verpackung wird dem verursachenden Mieter in Rechnung gestellt.

Die Gerätschaften müssen zum vereinbarten Termin vollständig zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Auch eventuell notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter nach berechnet.

Beaufsichtigung der Geräte

Es verpflichtet sich der Mieter, die Geräte durch geeignetes, erwachsenes Betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den bestimmungsgemäßen Einsatz und die Einhaltung der ausgehändigten Sicherheitsregeln. Eine Einweisung in die Funktionsweise und die Sicherheitsregeln erhält der Mieter bei Übergabe. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei starkem Wind oder Regen ist die Hüpfburg nicht in Betrieb zu nehmen. Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, sorgt der Mieter für eine sicherer Verwahrung / Bewachung der Gerätschaften zwischen den Aktionszeiten. Für Aktionspausen gilt entsprechendes.

Energieversorgung

Zum Betrieb wird während der gesamten Betriebszeit pro Gerät ein Stromanschluss, Schukosteckdose 230 V-16A mit Fehlerstromschutzeinrichtung benötigt und vom Mieter bereitgestellt.

Haftung

Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus resultierenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle, die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte ergeben frei.

Die Benutzung von Hüpfburgen ist nur ohne Schuhwerk zulässig und geschieht auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer.

Schäden welche mittelbar/unmittelbar während der Mietdauer an der Hüfburg entstanden sind, sind selbstverständlich sofort nach Bekanntwerden dem Vermieter mitzuteilen – spätestens jedoch bei Rückgabe der Hüpfburg. Ggf. ist der Betrieb der Hüpfburg einzustellen.

Ist bei der Rückgabe die Hüpfburg / Spielgerät verureinigt, oder so unsachgemäß verpackt, dass eine Weitervermietung ohne erneutes Packen / reinigen durch den Vermieter nicht möglich ist, wird eine Aufwandsentschädigung von 45,00 € zuzüglich MwSt. in Rechnung gestellt.

Ausfall von Geräten

Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung, bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines

möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für das betreffende Gerät. Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen (ggf. Nachricht auf Anrufbeantworter). Bei Abholgeräten sind diese dem Vermieter zur Behebung des Schadens kostenfrei anzuliefern. Sofern der Mieter für den Schaden verantwortlich ist, erfolgt eine Berechnung für die Behebung nach entstandenem Aufwand (s.Haftung).

Verbindlichkeit

Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen der AB für beide Seiten bindend. Bei Terminänderungen (Absagen oder Verschiebungen) durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstandenen Kosten, jedoch mindestens 50% des vereinbarten Mietpreises. Bei kurzfristigen Änderungen (weniger als zwei Wochen vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin) wird der gesamte Mietpreis berechnet. Davon ausgeschlossen sind wetterbedingte Absagen.

Datenschutz

Die Auftragsdaten sowie die Angaben zur Person des Kunden werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Hüpfburgen gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die sie in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlagen die entsprechenden Prunkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Bestellers. Als Erfüllungsort gilt D-21481 Lauenburg / Elbe, als Gerichtsstand D-21493 Schwarzenbeck als vereinbart. Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein,so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.

 

Stand November 2009

 

 

 

Hüpfburgvermietung Olaf Hermann  |  e-Mail: der-burgmann@gmx.de / Tel. / Fax: 04153 575660 / Mobil: 0160 8840770